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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Zustandekommen des Vertrags

Der Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung vom Vermieter zustanden. Nachdem eine Anfrage vom Mieter gestellt wurde.

Die Anfrage kann mündlich, schriftlich oder über den Onlineshop erfolgen und ist weder für den Mieter, noch für den Vermieter bindend.
Die Bestätigung kann in Form von einer Email oder einem Brief geschehen und ist für den Mieter und den Vermieter bindend.

§1.1 Inhalt der Bestätigung

In der Bestätigung aus §1 werden die voraussichtlichen Kosten festgehalten, sowie die voraussichtlichen Nutzungszeit und das Ausleih- / Rückgabedatum.

§1.2 Widerruf

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern das Ausleihdatum noch nicht eingetreten ist.
Der Widerruf muss schriftlich durch Email oder Post erfolgen.

§2 Allgemeine Rechten und Pflichten von Vermieter und Mieter

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die vereinbarten Mietgegenstände in der vereinbarten Mietzeit in Miete zu überlassen.

Die Benutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung aus Schäden, die durch den Mietgegenstand entstanden sind.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß einzusetzen

§2.1 Verwendung von Computern

Der Mieter hat das Recht eigene Software auf einem Computer zu installieren. Davon ausgeschlossen ist illegale Software sowie Betriebssysteme.
Zudem ist es dem Mieter untersagt Software zu installieren, welche unter den Hacker-Paragrapgen (§202c StGB) fallen.

Der Mieter verpflichtet sich die Zeitmessung, welche in den Computern integriert ist, nicht zu manipulieren.

§2.2 Ersatzgegenstand

Sollte der Mietgegenstand ohne Selbstverschuldung des Mieters funktionsunfähig sein, so hat der Mieter das Recht auf einen ähnlichen Ersatz, sofern ein Ersatzgegenstand vorhanden ist. Kann kein Ersatz erfolgen, so hat der Mieter das Recht den Rechnungsbetrag zurück zu fordern.

§3 Mängel bei Überlassung

Der Mieter hat das Recht, den Mietgegenstand vor der Überlassung zu besichtigen und Mängel zu rügen.

Die Mängel werden schriftlich festgehalten.

§3.1 Mängel bei Rückgabe

Sollten bei der Rückgabe Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter ggf. dazu verpflichtet die Kosten zur Behebung bzw. zur Neuanschaffung zu tragen.

§4 Verzug

Sollte der Mieter den Mietgegenstand nicht fristgerecht zurückgeben, so ist er verpflichtet die Kosten die dadurch entstehen zu tragen.

§5 Mietzeit

Ein Tag wird durch 24 Stunden definiert, bei Computern ist ein Mechanismus integriert, welcher die Nutzungszeit misst. Die Berechnung der Kosten erfolgt durch je einen Angefangenen 24-Stunden Zyklus.

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